Modellprojekt EULE

Suche

Direkt zum Seiteninhalt

Handlungsfelder

Wettbewerb


Handlungsfelder des Modellprojekts EULE


Auf der Basis der EFRE-Verordnung konnten die nachfolgend angeführten Handlungsfelder in
den Modellprojekten Berücksichtigung finden.



Innovative Ansätze zur Beschäftigungsentwicklung

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen
  • Errichtung und Ausbau von modernen wirtschaftsnahen Infrastrukturen - wie z.B. von Technologie-, Kompetenz- und Gründerzentren
  • Investive Unterstützung von Technologie-, Kompetenz und Gründerzentren
  • Errichtung von Wissenschafts- und Technologieparks
  • Unterstützung und Ausbau von Netzwerken und Clusterstrukturen
  • Verbesserung der Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten (schnelle Datenleitungen)


Flächensparende Entwicklung durch Revitalisierung

  • Konzentration auf Bauen und Sanieren in innerörtlichen Lagen
  • Nutzung von stillgelegten Gewerbe- und Militärflächen
  • Entsiegelung und flächensparende Erschließungskonzepte
  • Beseitigung gefährlicher Altlasten


Umweltverträgliche Mobilität

  • Integrierte und nachhaltige Verkehrsplanungskonzepte
  • Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs hin zum öffentlicher Nahverkehr
  • In ein Gesamtkonzept integrierten Ausbau von Fußgänger- und Fahrradwegen
  • Steigerung der Aufenthaltsqualität von Straßenräumen


Klimawandel und Klimaschutz

  • Förderung von Energieeinsparungen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Einsatz erneuerbarer Energiequellen
  • Entwicklung von Energiemanagementsystemen
  • Konzeptionen zur Anpassung an den Klimawandel und die Milderung seiner Auswirkungen


Schutz und Aufwertung des Naturerbes und des kulturellen Erbes

  • Revitalisierungsmaßnahmen in den Innenstädten und Ortszentren für den Schutz und die Aufwertung des Naturerbes und des kulturellen Erbes zur Unterstützung der sozioökonomischen Weiterentwicklung als Potential für die Entwickelung eines nachhaltigen Tourismus


Querschnittsthemen

  • Der demographische Wandel und die damit verbundene Entwicklung in der Dienstleistungsinfrastruktur und den Grundversorgungseinrichtungen.
  • Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
  • Kommunale Familienpolitik
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Bürgerschaftliches Engagement


Die integrierten Konzeptionen mussten mehrere der oben genannten Handlungsfelder nach Artikel 5 der EFRE-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1080/2006] sowie der Querschnittsthemen gleichzeitig ansprechen.
Die Liste war aber nicht abschließend. Weitere Ansatzpunkte konnten in den nachhaltigen Entwicklungskonzeptionen berücksichtigt werden. In die Förderung in der Phase 2 wurden allerdings nur die Förderprojekte aufgenommen, die gemäß der EFRE-Verordnung kofinanzierungsfähig sind.




Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü