Wettbewerb
Fördergrundsätze
Bewerber und Gebietskulisse
Grundsätzlich bewerben konnten sich ländlich geprägte Orte (ELR Richtlinie) und andere Orte im Ländlichen Raum (Definition nach dem Landesentwicklungsplan - LEP) sowie dort liegende Kommunalverbünde. Gemeinden, die sich zu Verbünden zusammengeschlossen hatten und kooperieren erhielten einen Fördervorrang. Eine Überschneidung von EFRE-Modellgemeinden und der LEADER-Gebietskulisse war ausgeschlossen (siehe auch die Liste der LEADER-Gebietsabgrenzungen).
Die Investition durfte bei gleichzeitiger Förderung desselben Ortes durch ein Programm der städtebaulichen Erneuerung nur außerhalb des abgegrenzten Sanierungsgebietes erfolgen.
Ebenfalls war In den Gebieten der im Schwerpunkt 2.1 des Operationellen Programms benannten Oberzentren eine Förderung nicht möglich:
Anforderungen an die Projekte und die nachhaltige integrierte kommunale Entwicklungsstrategie (NIKE)
Gefordert war eine ganzheitliche, integrierte und zukunftsfähige Entwicklungskonzeption mit Ausrichtung auf die Lissabon- und Göteborgstrategie, die der Kommune und dem Raum zugute kommen soll:
Das förderfähige Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte im Rahmen der Konzeption
Die Projektauswahlkriterien von Mai 2008 stehen für Sie hier zum Download bereit ( >>>).